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Allgemeine Infos

Schul-Infos

 

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Unterrichtszeiten

 

Verlassen des Schulgeländes

Aus wichtigen Gründen kann es erforderlich sein, dass der Unterricht vorzeitig beendet werden muss.

Sie haben uns durch Einverständniserklärung mitgeteilt, ob Ihr Kind in diesem Fall das Schulgelände verlassen darf. Kinder, deren Eltern ihr Einverständnis nicht gegeben haben, werden in der Schule beaufsichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass eine Haftung der Schule beim Verlassen des Schulgeländes ohne Einverständniserklärung der Eltern ausgeschlossen und dass der gesetzlichen Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nur für den direkten Hin- und Rückweg zur bzw. von der Schule gewährleistet ist.

Fehltage

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit möglichst sofort telefonisch im Sekretariat. Legen Sie uns bitte spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Krankheit vor. In besonderen Fällen können ärztliche oder amtsärztliche Atteste gefordert werden. Dies gilt auch für die Schüler der Ganztagsschule.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen nach dem Schulgesetz und der Übergreifenden Schulordnung die Fehltage als unentschuldigt im Zeugnis vermerken. In gravierenden Fällen leiten wir ein Bußgeldverfahren ein. Siehe auch "Beurlaubung".

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht vor und nach den Ferien erfolgt grundsätzlich nicht. Es gilt die Schulpflicht nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz. In Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung aus sehr wichtigen Gründen nur vom Schulleiter ausgesprochen werden. In einem solchen Fall müssen die Anträge mindestens 10 Tage vorher mit Angabe der Gründe und evtl. Bescheinigungen und Nachweise vorgelegt werden. Ansonsten gelten die Fehltage als unentschuldigt. Wir leiten in diesen Fällen grundsätzlich ein Bußgeldverfahren ein.

Parken

Wir möchten Sie bitten, während der Schulzeiten von 07.15 Uhr bis 16.15 Uhr

  • auf den Busparkplätzen

  • den Schulhöfen

  • an den Fahrradständern

  • dem Ruth-Dany-Weg

  • und dem übrigen Schulgelände

weder anzufahren, zu halten oder sogar zu parken. Unsere Mitarbeiter haben die Anweisung, auf diese Regelung zu achten.

Es geht um die Sicherheit Ihrer Kinder!